Hanne Wolf-Enard Stiftung

 

Die Hanne Wolf-Enard Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Schüler und Einrichtungen des Wilhelmsgymnasiums in München sowie die von Hannelore Enard begründete „Münchner Kinder- und Jugendstiftung“ zu fördern und zu unterstützen.Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

 

 

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

 

  • die Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler durch Zuschüsse zu Kosten für Lernmittel, schulische Veranstaltungen wie Klassenfahrten u. Ä.,
  • Zuschüsse für die Anschaffung teurer Geräte, Musikinstrumente etc. für den Unterricht,
  • Kostenübernahme für die Restaurierung von Büchern der alten Bibliothek des Wilhelmsgymnasiums.

 

 

Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln oben genannte Maßnahmen fördern.

 

Die Schulgemeinschaft des Wilhelmsgymnasiums bedankt sich ganz herzlich für die in den letzten Jahren geleistete großzügige Förderung!

 

 

Die Förderung erfolgt durch Bereitstellung finanzieller Mittel zum Beispiel für

 

  • Überholung des Steinway-Flügels
  • Restaurierung von Büchern der alten Bibliothek
  • Jährlich widerkehrende Zuschüsse z.B. für Ausstellungen (die 100 Besten), Abonnements (Federwelt), Mitgliedschaften (Deutsches Museum), Druckkosten (Hausaufgabenheft)
  • Einmalige Zuschüsse für Materialien, Geräte, Aktionen z.B. für Musikinstrumente, Trikotsätze, P-Seminare, Klassenfahrten, Unterrichtsmaterialien

 

 

Vorschläge zur Förderung bitte an OStD Michael Hotz richten, der diese koordiniert.

 

 

 

Hanne Wolf-Enard Stiftung

 

Mühlfeldstr. 10, 82152 Planegg

 

Bankverbindung:

 

Bankhaus Metzler

 

IBAN: DE20 5023 0700 0410 1800 04

 

BIC:  METZDEFFXXX

 

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen berechtigt.