DIREKTORAT DES WILHELMSGYMNASIUMS

Humanistisches Gymnasium

Thierschstraße 46, 80538 München

Telefon: 089 21 21 42-0, Fax 089 21 21 42-17

Mail: wilhelmsgymnasium@muenchen.de

Web: wilhelmsgymnasium.de

Übertritts- und Aufnahmeverfahren

Anmeldung

Die Anmeldung kann persönlich oder digital erfolgen:

 

           Der Haupttermin in der Landeshauptstadt München für die 

                Einschreibung mit persönlicher Anmeldung ist am
                                          

                                         Montag, 06. Mai 2024
                    von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr.

 

                                    Die digitale Anmeldung ist bereits

                                       ab Dienstag, 30. April 2024

 

                                 über die Schulhomepage möglich.

                      Einen entsprechenden Link finden Sie ab 30. April hier.

 

Bei allen Formen der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie möglich; das Original muss dann zeitnah an der Schule eingereicht werden)  
  • Übertrittszeugnis im Original – es bleibt bei der Aufnahme an der Schule  
  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular 
  • Nachweis für Masernschutz im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (z.B. Kopie aus dem Impfpass) 
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss

 

Die Einschreibung kann nur durch Erziehungsberechtigte oder ihre bevollmächtigten Vertreter erfolgen. In der Regel genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

 

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Unter dem Link zur Anmeldung finden Sie außerdem 

Informationen zur Theaterklasse
Theaterklasse Info.pdf
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Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe des Gymnasiums setzt voraus, dass das Kind für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet ist, mindestens den Besuch der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule nachweisen kann und am 30. September 2024 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Gymnasium geeignet sind Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule, die im Übertrittszeugnis dieser Schule als geeignet für den Bildungsweg eines Gymnasiums bezeichnet sind, Schülerinnen und Schüler, die mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, sowie Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule, denen zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe gestattet worden ist. (§§ 2,3 GSO)

 

Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe Grundschule

Sämtliche Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt ist der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis maßgebend.

Wurde ein Gesamtdurchschnitt (Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunt.) von mindestens 2,33 erreicht, sind die leistungsmäßigen Voraussetzungen für den Übertritt in das Gymnasium gegeben. In allen anderen Fällen setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums voraus.

 

Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe Hauptschule/Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe Gymnasium

Für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt gilt der erforderliche Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis.

Wurde ein Notendurchschnitt (Deutsch und Mathematik) bis 2,0 erreicht, sind die leistungsmäßigen Voraussetzungen für den Übertritt in das Gymnasium gegeben.

Bei einem Notendurchschnitt (Deutsch und Mathematik) von 2,5 oder schlechter setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums voraus.

Kinder, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können im Zeitraum vom 02. – 10. Mai 2024 vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

 

Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, denen die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums nicht bestätigt wurde oder die von einer nicht staatlich anerkannten Grundschule wechseln, findet von Dienstag, 14. Mai 2024, bis Donnerstag, 16. Mai 2024, am Wilhelmsgymnasium statt. Das Übertrittszeugnis und der mit Erfolg besuchte Probeunterricht gelten nur für das unmittelbar folgende Schuljahr.

 

München, Februar 2024

Michael Hotz, OStD

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