
In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten.
Römische Rechtssprechung
ökonomische und rechtliche Kompetenzen
Im Fach Wirtschaft und Recht lernen Schülerinnen und Schüler

In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten.
Römische Rechtssprechung
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