kleine Leistungsnachweise
große Leistungsnachweise
kleine Leistungsnachweise – allgemeine Informationen
Die Zahl der kleinen Leistungsnachweise orientiert sich an der bisherigen Regelung, d. h. in jedem Schulhalbjahr müssen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert werden, davon mindestens ein Leistungsnachweis in Form einer Rechenschaftsablage oder von Unterrichtsbeiträgen. In drei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern erhöht sich die Zahl auf mindestens drei. Mit dieser Festlegung ist auch die Vergleichbarkeit innerhalb der einzelnen Fachschaften gewährleistet.
grundsätzliche Festlegungen
Die Lehrerkonferenz hat nach Hörung des Schulforums folgende grundsätzliche Festlegungen getroffen:
Die genaue Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten pro Fach und Jahrgangsstufe ist im Elternportal veröffentlicht.


