Leistungsnachweise

kleine Leistungsnachweise

  • mündliche Leistungen (insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate)
  • schriftliche Leistungsnachweise (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte)
  • Projekte
  • praktische Leistungen

große Leistungsnachweise

  • Schulaufgaben
  • Klausuren

kleine Leistungsnachweise – allgemeine Informationen

  • Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.
  • Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt und beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Schülerinnen und Schüler, die in der ersten von zwei relevanten Stunden gefehlt haben, schreiben die Arbeit mit, da sie verpflichtet sind, den Stoff nachzuarbeiten. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 20 Minuten betragen.
  • Angekündigte kleine Leistungsnachweise (z.B. Tests) werden nachgeschrieben.
  • Zentrale fachliche Leistungstests werden auch in diesem Schuljahr erhoben und jeweils als einfacher kleiner Leistungsnachweis bewertet (Ausnahme Deutsch Jgst. 6). Andere fachliche Leistungstests werden eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll maximal 45 Minuten betragen.
  • Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden, die Leistungen sind dabei so anzulegen, dass in jedem Fall stets die individuelle Leistung gemessen werden kann.

Die Zahl der kleinen Leistungsnachweise orientiert sich an der bisherigen Regelung, d. h. in jedem Schulhalbjahr müssen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert werden, davon mindestens ein Leistungsnachweis in Form einer Rechenschaftsablage oder von Unterrichtsbeiträgen. In drei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern erhöht sich die Zahl auf mindestens drei. Mit dieser Festlegung ist auch die Vergleichbarkeit innerhalb der einzelnen Fachschaften gewährleistet.

grundsätzliche Festlegungen

Die Lehrerkonferenz hat nach Hörung des Schulforums folgende grundsätzliche Festlegungen getroffen:

  • „Prüfungsfreie Zeiten“ sind nicht vorgesehen, um unzumutbare Belastungen durch Verdichtung der Schulaufgabentermine zu verhindern.
  • Stegreifaufgaben sollen grundsätzlich nur an Tagen ohne Schulaufgaben gestellt werden. Dies gilt auch für Nachholschulaufgaben. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn sich die Lerngruppe aus drei oder mehr Klassen zusammensetzt.
  • Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und müssen sich auch auf Grundwissen, das den Schülerinnen und Schülern bekannt sein muss, beziehen.
  • Im Bereich der großen Leistungsnachweise hat die Lehrerkonferenz hinsichtlich der Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten (KA) sowie für die Zahl und Art der kleinen Leistungsnachweise in Fächer ohne große Leistungsnachweise für das aktuelle Schuljahr eine Regelung getroffen, die im Elternportal der Schule eingesehen werden kann. Das Schulforum wurde dazu gehört.

Die genaue Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten pro Fach und Jahrgangsstufe ist im Elternportal veröffentlicht.

Qualifikationsphase der Oberstufe

  • In der Jgst. 12 (Q 12) werden pro Halbjahr 1 großer Leistungsnachweis (Klausur) und mindestens 2 kleine Leistungsnachweise (davon mindestens ein mündlicher Leistungsnachwies) gefordert. Die Gewichtung der großen und kleinen Leistungsnachweise erfolgt für alle Fächer im Verhältnis 1:1.
  • In der Jgst. 13 (Q13) werden im Semester 13/2 keine Stegreifaufgaben und keine Kurzarbeiten gehalten. (Angekündigte) Tests können durchgeführt werden. Diese sollen einen Umfang von maximal 8 Wochenstunden haben sowie auf 35 Minuten Durchführungszeit begrenzt sein.
  • In der Kursphase des neunjährigen Gymnasiums ist die Facharbeit ein zusätzlicher Leistungsnachweis.

Weitere Informationen zu Leistungsnachweisen finden Sie hier:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-21