Aktuelles

Althandy-Sammlung in Bayern:
bis 30.Juni 2012 Sammelstationen im Sekretariat und im Direktorat

 

 

Krankmeldung, Entschuldigung, Befreiung, Beurlaubung

 

 

 

Krankheit

  • Telefonische Krankmeldung am Tag der Erkrankung (5. bis 8. Klassen morgens bis
    8:25 Uhr!); möglichst voraussichtliche Dauer der Erkrankung angeben.
  • Schriftliche Mitteilung spätestens am 2. Tag, auch wenn angerufen wurde!
  • Bei Wiedererscheinen weißen Entschuldigungsbeleg / ärztliches Attest vorlegen
    - Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10: beim Absentenheftführer abgeben
    - ab Jahrgangsstufe 11: in den Briefkasten der Oberstufenbetreuung werfen
  • Erkrankung an Tagen mit Schulaufgaben: ab Jahrgangsstufe 10 Attestpflicht

 

 

 

weißer Zettel

Fehlende Entschuldigung -> Hinweis an die Eltern, bei wiederholten Versäumnissen Verweis, Bemerkung im Zeugnis

 

 

Erkrankung
während des Unterrichts

  • Bei plötzlicher Erkrankung während der Unterrichtszeit kann nur das Direktorat eine Unterrichtsbefreiung erteilen.
  • Ablauf: im Sekretariat gelben Zettel und Karteikarte ausfüllen, Eltern telefonisch verständigen Þ Zettel und Karteikarte Frau Waltenberger oder Herrn Hotz zur Unterschrift vorlegen Þ  Karteikarte zurück ins Sekretariat, gelben Zettel mit nach Hause nehmen
    Nicht vergessen: Absentenheftführer informieren!
  • gelben Zettel von Eltern unterschreiben lassen und bei Wiedererscheinen beim Absentenheftführer abgeben.

 

 

 

gelber Zettel

Schüler der Unterstufe können nicht nach Hause entlassen werden, wenn die Eltern nicht verständigt werden können.

 

 

Beurlaubung

  • Muss ein Schüler während der Unterrichtszeit (auch nachmittags!) einen außerschulischen Termin wahrnehmen, so ist dafür möglichst frühzeitig ein Beurlaubungsgesuch beim Direktorat vorzulegen – immer mit Unterschrift der Eltern (auch bei Arzttermin!).
  • Gesuche sind im Original vorzulegen; per Fax nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache; das Original ist nachzureichen.
  • Der Schüler klärt vorab, ob für den betreffenden Tag eine Schulaufgabe angesetzt ist.
  • Genehmigte Beurlaubungen im Sekretariat abgeben, nicht in den Briefkasten werfen.

 

grüner Zettel
(evtl. mit
 erläuterndem Schreiben)

Beurlaubungen können nur in besonderen Fällen ausgesprochen werden, z.B. für Firmung/Konfirmation, Hochzeit/Beerdigung im engen Verwandtenkreis, Teilnahme an Wettbewerben (Sport, Musik), ärztliche Untersuchungen/Behandlungen, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden können. Für vorgezogene oder verlängerte Urlaubsreisen kann keine Beurlaubung erteilt werden.

Stand: September 2011